Mit der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) gültig ab 3. April 2022 sind nahezu alle bisher geltenden Auflagen für Kulturveranstaltungen aufgehoben worden, so auch die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

 

Um uns und Sie weiterhin bestmöglich zu schützen, werden Sie uns allerdings auch bei den nächsten Kulturveranstaltungen mit einer medizinischen Maske erleben.

Wir freuen uns, wenn auch Sie dieser Empfehlung zu unserer aller Schutz folgen und danken Ihnen hierfür.

Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten, aktuellen Regelungen und zögern Sie nicht, uns bei Rückfragen anzusprechen.

Wir wünschen Ihnen eine wunderschöne Veranstaltung!

Ihr Klosterkirchen-Team

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen werden die jeweils gültigen Auflagen ständig angepasst und entsprechend aktualisiert. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder, Aushänge und Informationen des Klosterkirchen-Teams vor Ort.
Stand: 01.01.2023

Hygienekonzept in der Klosterkirche

Gemäß der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) gültig ab 3. April 2022 gelten in der Klosterkirche die nachfolgenden Regelungen:

  1. Nachweise / Zugangskontrolle

Der 3G-Nachweis (geimpft, getestet, genesen) zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen entfällt.

  1. Mund-Nasen-Schutz (MNS)

Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes obliegt jedem Gast in Eigenverantwortung. Zum Schutz unseres Teams und unserer Besucher werden die Mitarbeitenden in der Klosterkirche auch bis auf weiteres bei Kulturveranstaltungen medizinische Masken tragen. Es wird begrüßt, wenn unsere Gäste dieser Empfehlung zu unser aller Schutz folgen.

  1. Hygienemaßnahmen

Im Eingangsbereich sowie vor den Veranstaltungsräumen sind Handdesinfektionsspender aufgestellt, die kontaktlos genutzt werden können.  Die Reinigung der Kontaktflächen und Sanitärbereiche erfolgt in regelmäßigen Intervallen mit Bioziden Reinigungsmitteln.

  1. Maßnahmen in den Räumen

Die Bestuhlung im Minoritensaal erfolgt der entsprechenden Besucherzahl angepasst, d.h. auch die übliche Reihenbestuhlung (max. Kapazität) kann ggfs. umgesetzt werden.

Die stufenregelbare Lüftung im Minoritensaal wird auf die präsente Personenzahl angepasst. Alle raumlufttechnischen Anlagen in der Klosterkirche werden entsprechend den vorgegebenen Wartungszyklen betreut und von unabhängigen Instituten (TÜV Rheinland) überprüft.

 

Hinweise

Zu Ihrer eigenen Sicherheit und auch aus Rücksichtsname auf andere bitten wir Sie, auch weiterhin auf die bekannten AHAL-Regeln zu achten.

Bitte besuchen Sie unsere Veranstaltungen nicht, wenn Sie die für eine Infektion mit dem Corona Virus SARS-CoV 2 typischen Symptome aufweisen und / oder sich krank fühlen.

Uns ist ein freundliches, respektvolles Miteinander sehr wichtig und wir möchten, dass sich jeder Gast in der Klosterkirche wohlfühlt. Bitte sprechen Sie uns gerne jederzeit bei Rückfragen an – unser Team ist für Sie vor Ort.

 

Unsere Ansprechpartnerin zum Infektions- bzw. Hygieneschutz in der Klosterkirche ist:

Andrea Preker

Kulturmanagerin Kulturzentrum Klosterkirche e.V.

info@klosterkirche-lennep.de

 

Stand: 01.01.2023